CE-Beratung

Innerhalb der Europäischen Union müssen Maschinen mit dem CE-Kennzeichen versehen sein. Es zeigt, dass die Maschine die relevanten EG-Richtlinien erfüllt und ohne Beschränkungen in alle EU-Staaten eingeführt und dort betrieben werden darf. Die Aufsichtsbehörden sind verpflichtet, die Einhaltung der EG-Richtlinien durch Stichprobenkontrollen zu überwachen. Entsprechen Maschinen mit CE-Kennzeichnung nicht den grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinien, so reichen die Maßnahmen der Aufsichtsbehörden vom Verbot des weiteren Inverkehrbringens über Verhängung von Bußgeldern bis hin zum Rückruf der betroffenen Maschinen. Der Hersteller muss eigenverantwortlich seine Maschine  entsprechend den relevanten Richtlinien (z.B. Maschinenrichtlinie, EMV-Richtlinie) und Normen planen, konstruieren und bauen, bzw. prüfen, ob die Maschine diesen entspricht. Wer Hersteller einer Maschine ist, sollte vorab geklärt werden, denn er ist für die CE-Kennzeichnung seiner Maschine verantwortlich. Hersteller wird auch, wer eine außerhalb des EWR gefertigte Maschine erstmalig importiert, in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Nachträgliche wesentliche Änderungen an einer Maschine durch den Betreiber können dazu führen, dass der Betreiber zum Hersteller wird und die bestehende CE-Kennzeichnung erlischt. Die geänderte Maschine muss die CE-Konformitätsbewertung erneut durchlaufen. Für vollständige Maschinen muss der Hersteller eine EG-Konformitätserklärung ausstellen und an der Maschine ein CE-Kennzeichen anbringen. Der Hersteller muss vor Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme der Maschine sicherstellen, dass die EG-Konformitätserklärung und erforderliche technische Unterlagen erstellt sind. Für unvollständige Maschinen (z.B. Motore) muss der Hersteller, eine Einbauerklärung (ehemals Herstellererklärung) ausstellen. Unvollständige Maschinen erhalten nach Maschinenrichtlinie kein CE-Kennzeichen! Der Hersteller, muss vor Inverkehrbringen der unvollständigen Maschine sicherstellen, dass die Einbauerklärung, spezielle technische Unterlagen und eine Montageanleitung erstellt sind.

Wir können uns, in Absprache mit Ihnen und den zuständigen Behörden, um die Erstellung und Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente zur CE-Kennzeichnung Ihrer Maschine kümmern.

  • Bestimmung der relevanten Normen
  • Risikobeurteilung
  • Bewertung der Konformität
  • Zusammenstellung und Erstellung der erforderlichen Technischen Dokumentation