Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Der Anwendungsbereich der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erstreckt sich auf Maschinen, Gesamtheiten von Maschinen (Maschinenanlagen), auswechselbare Ausrüstungen, einzeln in den Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile für Maschinen, Lastaufnahmemittel, Ketten/Seile/Gurte für Hebezwecke, abnehmbare Gelenkwellen und unvollständige Maschinen.
Klar abgegrenzt sind Produkte, die nicht unter die Maschinenrichtlinie fallen, wie z.B. spezielle, temporär in Laboratorien eingesetzte Maschinen. Diese unterliegen nationalen Arbeitsschutzbestimmungen.
Es ergeben sich für die Konformitätsbewertung von Maschinen diverse Möglichkeiten. So kann z. B. bei Maschinen, nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie, das bisher obligatorische Einschalten einer benannten Stelle entfallen, wenn die Maschine nach harmonisierten Normen hergestellt ist.
Dem Hersteller wird die Möglichkeit der „Selbstzertifizierung“ eingeräumt.
Der Hersteller ist verpflichtet eine Risikobeurteilung (ehemals Gefahrenanalyse) zu erstellen, auf deren Grundlage die Maschine konstruiert und gefertigt werden muss.
Stellen Sie sicher, dass ihre Technische Dokumentation zu der neuen Maschinenrichtlinie konform ist.
Wir beraten Sie gerne.