ATEX-Produkt-Richtlinie und ATEX-Betriebs-Richtlinie

Im Bereich des Explosionsschutzes werden die Pflichten von Herstellern in der ATEX-Produktrichtlinie und die Pflichten von Betreibern in der ATEX-Betriebsrichtlinie geregelt.

Die ATEX-Produkt-Richtlinie legt die Regeln für das Herstellen, Kennzeichnen und Inverkehrbringen von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen fest.

Die ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG (30.06.2003 bis 19.04.2016) bezog erstmals auch Anforderungen an Hersteller nicht-elektrischer Geräte mit ein. Seit dem 20.04.2016 gilt ohne Übergangsfrist die Neufassung (ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU).

Die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG definiert die Mindestvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre (Gas, Staub) gefährdet werden können. Der Betreiber muss Explosionsgefahren beurteilen, explosionsgefährdete Bereiche in Ex-Zonen einteilen und im Explosionsschutzdokument alle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten dokumentieren.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung dieser Richtlinien, z. B. als Hersteller bei dem Konformitätsbewertungsverfahren für ATEX-Geräte oder als Betreiber bei der Erstellung des Explosionsschutzdokuments.

ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU

ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG