Risikobeurteilung

Die Erstellung einer Risikobeurteilung ist nach der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine Pflicht des Maschinenherstellers. Eine Risikobeurteilung nicht oder nur auf Kundenwunsch zu erstellen gleicht einem Pokerspiel, denn der Hersteller unterliegt der Produkthaftungspflicht.

Schaden­ersatzleistungen durch Nichterfüllen der vorgeschriebenen Sicherheitsstandards können für einen Betrieb schnell an die Belastungsgrenze führen.

Die Risikobeurteilung ermittelt Gefährdungen, die vom Hersteller durch konstruktive Maßnahmen vermieden werden können, und technisch nicht vermeidbare Restgefahren, die Grundlage für benötigte Warnaufkleber am Produkt und Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung sind.

Gefahren möglichst früh zu erkennen, spart Zeit und Geld für die Umsetzung geeigneter Maßnahmen.

Unsere Mitarbeiter analysieren, gemeinsam mit Ihren Entwicklern, Ihre Projekte aus sicherheitstechnischer und rechtlicher Sicht (nach EN ISO 12100, EN ISO 13849-1).

Vermeiden Sie Schadenersatzleistungen und minimieren Sie ihr Risiko.

Für ermittelte Gefährdungen wird eine Risikobewertung durchgeführt. Alle Gefährdungen, die von einer Maschine in ihren jeweiligen Lebensphasen ausgehen können, werden bewertet. Das Ziel ist, das Risiko auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.

 

Bewertungsgraph

Risikobeurteilung

Performance Level, erforderlich

Folgende Punkte werden für jede Gefährdung betrachtet:

  • Schadensausmaß (S0 bis S3)
  • Aufenthaltsdauer (A1 und A2)
  • Möglichkeit zum Erkennen und Ausweichen der Gefahr (E1 und E2)
  • Wahrscheinlichkeit des Eintretens des Ereignisses (W1 bis W3)

 

Für Schutzmaßnahmen, die auf sicherheitsbezogenen Teilen von Steuerungen (SRP/CS) beruhen, wird der erforderliche Performance Level (PLr) ermittelt:

  • Schadensausmaß (S1 bis S2)
  • Häufigkeit und Aufenthaltsdauer (F1 und F2)
  • Möglichkeit zur Vermeidung von Gefährdungen (P1 und P2)